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Anfechtung | Substantiiertes Bestreiten der Anfechtungsgegnerin
Von einem außerhalb der Gesellschaft stehenden Dritten kann nicht ohne Weiteres verlangt werden, dass er den vom Insolvenzverwalter zur Darlegung der Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin aufgestellten Liquiditätsstatus im Einzelnen konkret und substantiiert bestreitet, wenn der vom Insolvenzverwalter vorgelegte Liquiditätsstatus keine Einzelheiten enthält und der Insolvenzverwalter seinerseits seinen Vortrag nicht näher belegt hat.
Das Bestreiten der Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin durch die Anfechtungsgegnerin hat der BGH daher für ausreichend erachtet. Sie habe das Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin und die Richtigkeit des vom Verwalter vorgelegten Liquiditätsstatus, die Höhe und Fälligkeit der angeblichen Verbindlichkeiten der Schuldnerin aus Lieferung un...