§ 10a EStG Altersvermögensgesetz (AVmG) Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG
Meine Schreiben vom 4. November und
- IV C 4 - S 2222 - 399/02
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Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom
- 34/35 - S 2222-009-49729/02
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Sitzung mit den für die Einkommensteuer zuständigen
Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder vom 11. bis 13.
Dezember 2002 (ESt VIII/02; TOP 26)
2 Anlagen
In der Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen das amtliche Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG und die Bekanntmachung mit der Bitte um Kenntnisnahme.
”Einkommensteuergesetz Bekanntmachung des Vordruckmusters für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG
Nach § 10a Abs. 5 EStG sind geleistete Altersvorsorgebeiträge auf einer vom Anbieter auszustellenden Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck nachzuweisen.
Das Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG wird hiermit bekannt gemacht.
Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält. Der Vordruck hat das Format DIN A 4. Maschinell erstellte Bescheinigungen brauchen nicht unterschrieben zu werden.
Folgende Abweichung wird ausdrücklich zugelassen:
Die Zeilen 5, 6 und 9 sind optional.
Bundesministerium der Finanzen
v. - IV C 4 -
S 2222 -
399/02
Fundstelle(n):
LAAAA-95976