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Bundesministerium der Finanzen - IV C 4 - S 2222 - 399/02

§ 10a EStG Altersvermögensgesetz (AVmG) Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG

Meine Schreiben vom 4. November und
- IV C 4 - S 2222 - 399/02 -
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom
- 34/35 - S 2222-009-49729/02 -
Sitzung mit den für die Einkommensteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder vom 11. bis 13. Dezember 2002 (ESt VIII/02; TOP 26)

2 Anlagen

In der Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen das amtliche Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG und die Bekanntmachung mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Einkommensteuergesetz Bekanntmachung des Vordruckmusters für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG

Nach § 10a Abs. 5 EStG sind geleistete Altersvorsorgebeiträge auf einer vom Anbieter auszustellenden Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck nachzuweisen.

Das Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG wird hiermit bekannt gemacht.

Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält. Der Vordruck hat das Format DIN A 4. Maschinell erstellte Bescheinigungen brauchen nicht unterschrieben zu werden.

Folgende Abweichung wird ausdrücklich zugelassen:

Die Zeilen 5, 6 und 9 sind optional.

Bundesministerium der Finanzen v. - IV C 4 - S 2222 - 399/02

Fundstelle(n):
LAAAA-95976