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Impressum: Angaben überprüfen
Auf vielen Internetseiten steht im Impressum noch „Angaben nach § 5 TMG“. Damit wird auf das Telemediengesetz verwiesen, das bislang die Impressumsangaben („Anbieterkennzeichnung“) regelte. Nach Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) stehen diese Regelungen jetzt in § 5 DDG. Das Impressum sollte also geprüft und ggf. geändert werden.
Wer sich unsicher ist, ob sein Impressum noch auf dem neuesten Stand ist, kann sich hier über die Pflichtangaben informieren: https://go.nwb.de/9meue.