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Nichtzulassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichterteilen eines Hinweises
(1) Die Frage, ob ein Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG) gesondert und einheitlich festgestellt wird oder die Erfassung im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung zu erfolgen hat, ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt. (2) Wurden die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im finanzgerichtlichen Verfahren angesprochen und ist der Kläger vor dem FG rechtskundig vertreten, bedarf es in der mündlichen Verhandlung keines richterlichen Hinweises (Bezug: § 155, § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 und 2, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 76 Abs. 2 FGO).
Kapitalbeteiligungen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft sind den Gesellschaftern der Personengesellschaft für di...BStBl 2021 II S. 609