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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 04 | Elterngeld: Absenkung der Einkommensgrenzen für Geburten ab 1.4.2024 und ab 1.4.2025

Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, ist für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem auf einheitlich 200.000 € zvE abgesenkt worden. Für Geburten ab dem wird die Grenze dann noch einmal auf 175.000 € zvE verringert. Dadurch haben weniger Eltern Anspruch auf das Elterngeld. Für Geburten ab bis einschließlich bleibt es bei den alten Einkommensgrenzen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in einem Fragen-Antworten-Katalog die Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab dem übersichtlich erläutert.

Die wichtigste Neuerung betrifft die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Sie ist für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem einheitlich auf 200.000 € zu versteuerndes Einkommen verringert worden. Für Geburten ab dem wird die Grenze dann noch einmal abgesenkt – auf 175.000 € zu versteuerndes Einkommen. Bei sehr hohem Einkommen gehen Eltern also leer aus. Dadurch wird der Kreis der Eltern, die Anspruch auf das Elterngeld haben, natürlich kleiner.

Für Geburten ab

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