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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 23-24 | Lohnsteuer: Gleichbehandlungsgebot bei Gewährung von vergünstigten Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Nach § 3 Nr. 39 EStG setzt die Steuerbefreiung bei der vergünstigten Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer voraus, dass die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen. Der Bundesfinanzhof muss klären, ob dabei Auszubildende und Teilzeitkräfte sowie Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis ruht, einzubeziehen sind.

Zur Gewährung der Steuerbefreiung bei der vergünstigten Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer sind gleich zwei wichtige Verfahren beim Bundesfinanzhof neu anhängig. In beiden Fällen stammt die erstinstanzliche Entscheidung vom FG Düsseldorf.

Nach § 3 Nr. 39 EStG setzt die Steuerbefreiung von bis zu 2.000 € voraus, dass die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen. Dies gilt unabhängig von der arbeitsrechtlichen Verpflichtung zur Gleichbehandlung.

Bei dem ersten Verfahren geht es um die Frage, ob es schädlich ist, wenn der Arbeitgeb...

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