Gesetze: EStG 2022 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2, EStG 2022 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 8 Buchst. b, GG Art. 3 Abs. 1
Erhöhung der Entfernungspauschale für die Veranlagungszeiträume 2022–2026 nur ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 EUR
je Entfernungskilometer nicht verfassungswidrig
Leitsatz
1. Die Neuregelung der Entfernungspauschale, die eine Erhöhung ab dem befristet bis ab dem 21. Kilometer
auf 0,38 EUR je vollen Entfernungskilometer vorsieht und die Pauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer weiter bei 0,30
EUR je Entfernungskilometer belässt, ist nicht verfassungswidrig und verstößt insbesondere nicht gegen gegen den Gleichheitsgrundsatz,
das Leistungsfähigkeitsprinzip und das Folgerichtigkeitsprinzip.
2. Für die ersten 20 Entfernungskilometer besteht daher im Streitjahr 2022 kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf eine Entfernungspauschale
von 0,38 EUR je Entfernungskilometer.
Fundstelle(n): DStRE 2024 S. 1144 Nr. 18 AAAAJ-68877
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 20.03.2024 - 16 K 16092/23
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