Die Beklagte ist Inhaberin des u. a. mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 480 713 mit der Bezeichnung „Apparatus for an extracorporeal treatment device to control blood withdrawal and infusion” („Gerät für eine extrakorporale Behandlungsvorrichtung zur Kontrolle der Blutentnahme und Infusion“; im Folgenden: Streitpatent). Das am 13. Februar 2003 angemeldete – und inzwischen durch Zeitablauf erloschene – Streitpatent nimmt die Priorität der US-amerikanischen Patentanmeldung 73855 vom 14. Februar 2002 in Anspruch und wird vom Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen DE 603 45 325 geführt.
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