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IWB Nr. 12 vom Seite 481

Umsetzung des Public Country-by-Country Reportings in Australien

Clarisse Roeder und Alisa König

[i]Australisches Finanzministerium, Revidierter Public CbCR Entwurf v. 12.2.2024 unter https://treasury.gov.au/ consultation/ c2024-488354Das australische Finanzministerium hat am einen aktualisierten Gesetzentwurf für das Public Country-by-Country Reporting (CbCR) in Australien veröffentlicht, um u. a. die australischen Maßnahmen enger an die Public CbC-Regelungen der Europäischen Union anzugleichen. In diesem Zusammenhang wurden beispielsweise meldepflichtige Schwellenwerte definiert und der Beginn der Offenlegungspflicht um zwölf Monate verschoben, so dass diese erst für Geschäftsjahre zur Anwendung kommt, die am oder nach dem starten. Im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2021/2101 wird bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr somit die Offenlegungspflicht erstmalig zum mit einer Einreichungsfrist bis zum bestehen.

I. Die wichtigsten Änderungen im überarbeiteten Gesetzentwurf

[i]Steuerinformationen für Australien und 41 weitere SteuerhoheitsgebieteUnter Berücksichtigung der Anregungen verschiedener nationaler und internationaler Interessensgruppen bringt der überarbeitete Gesetzentwurf eine Reihe von begrüßenswerten Änderungen mit sich. So sind große multinationale Unternehmen künftig dazu verpflichtet, ausgewählte Steuerinformationen für Australien und 41 spezifizierte Steuerhoheitsgebiete auf...

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