Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den Folgejahren durch Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG korrigiert werden, wenn die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr bestandskräftig und unabänderbar ist
Leitsatz
Eine Änderung der für eine Vorsteuerberichtigung nach § 15 a Abs. 1 UStG 1980/1991 ,,maßgebenden Verhältnisse'' tritt auch dadurch ein, daß bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung der Verwendung im Erstjahr, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist, sofern die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr bestandskräftig und unabänderbar ist. Der Senat führt die Rechtsprechung in den Urteilen vom V R 65/92 (BFHE 173, 270, BStBl II 1884, 485) und vom XI R 51/83 (BStBl II 1997, 370) fort.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 589 BFH/NV 1997 S. 441 Nr. -1 AAAAA-95945
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.