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LSG Baden-Württemberg 22.02.2024 L 10 U 3232/21, NWB 24/2024 S. 1627

GUV | Eigenwirtschaftliches Verlassen des Arbeitswegs

Ein unversicherter Abweg liegt vor, wenn der unmittelbare Arbeitsweg zu eigenwirtschaftlichen Zwecken verlassen wird und zum Unfallzeitpunkt noch nicht wieder erreicht worden ist. Ein Wegeunfallversicherungsschutz nach der Ausnahmebestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2a SAGB VII setzt einen inneren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Versicherten voraus. Daran fehlt es, wenn ein Kind aus allgemeinen Sicherheitserwägungen auf einem Teil des Schulwegs zu einem Sammelpunkt einer Kindergruppe begleitet wird.

Anmerkung:

Das Gericht weist darauf hin, dass in § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII durch das Wort „unmittelbar“ klargestellt wird, dass nur das Zurücklegen des direkten Wegs nach und von der versicherten Tätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) steht und im Streitfall die Begleitung eigener (...

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