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Verein | Vereinsanmeldung nicht ohne FA-Bescheinigung
Beinhaltet die Satzung eines Vereins den Hinweis, dass dieser ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn der AO verfolgen soll, kann die Eintragung des Vereins durch das Registergericht verweigert werden, wenn der Anmeldung keine finanzamtliche Bescheinigung über die (vorläufige) Anerkennung der Gemeinnützigkeit beigefügt ist.
Eine Vereinssatzung muss ein zutreffendes Bild von den Verhältnissen des Vereins geben. Dazu gehört nach Ansicht des Gerichts für potenzielle Spender auch die Information, ob der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt und diese von der zuständigen Finanzbehörde auch anerkannt werden. Im Streitfall sei dies bislang nicht gegeben.