Kindergeld | Neue Dienstanweisung erlassen (BZSt)
Das BZSt hat eine neue Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG) mit Stand 2024 erlassen ( St II 2 - S 2280-DA/23/00001).
Hierzu führt das BZSt u.a. weiter aus:
Die DA-KG Stand 2024 regelt die Anwendung der seit dem geltenden und für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des EStG relevanten Vorschriften.
Die Änderungen berücksichtigen den ausgewählten aktuellen Stand der im Bundessteuerblatt bis zum veröffentlichten höchstrichterlichen Rechtsprechung, BMF-Schreiben und Weisungen des BZSt.
Die DA-KG 2024 ist in allen noch nicht bestandskräftig festgesetzten Kindergeldfällen anzuwenden, soweit die zeitliche Anwendbarkeit nicht beispielsweise durch Gesetz oder innerhalb der Dienstanweisung selbst ausdrücklich eingeschränkt wird
Die aktuelle DA-KG können Sie abrufen.
Quelle: St II 2 - S 2280-DA/23/00001; NWB Datenbank (il)
Fundstelle(n):
XAAAJ-68583