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Arbeitshilfe - Stand: 21.01.2025

Betriebsprüfung: Datenzugriffsarten – Checkliste

Daniel Eilenbrock
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Steuerlich relevante Daten werden bereits seit vielen Jahren digital geführt und gewinnen immer mehr an Bedeutung. Auf diese digitalen Daten darf die Finanzverwaltung z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung zugreifen.

Für die EDV-gestützten Systeme sind die Grundsätze der Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU) und die Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung (GoS) zu beachten, welche der Betriebsprüfung erhebliche Zugriffsrechte gewähren. Neben dem unmittelbaren, mittelbaren und dem Zugriff mithilfe eines Datenträgers, erlaubt die Finanzverwaltung seit Mitte 2024 auch den Zugriff der Daten über eine Cloud Version (FinDrive).

Alle Datenzugriffsarten (Z1, Z2, Z3, Z4) werden in dieser Arbeitshilfe übersichtlich erläutert.

Mehr zum Thema Außenprüfung sowie weiterführende Informationen im infoCenter.