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RENO Nr. 6 vom Seite 11

Kommentierte Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.

Keine Abänderung einer gerichtlich angeordneten Sicherheitsleistung

Entscheidung

KIEHL WAAAJ-64976.

Leitsatz

a) Einem Antrag auf Herabsetzung der nach dem Berufungsurteil zur Abwendung der Zwangsvollstreckung zu leistenden Sicherheit durch das Revisionsgericht fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. b) Zur Unzulässigkeit eines Antrags auf Abänderung der Art einer gerichtlich angeordneten Sicherheitsleistung – hier nach § 711 Satz 2, § 709 Satz 2 ZPO – durch das Revisionsgericht.

Sachverhalt

Die Beklagte wurde in der ersten Instanz zur Zahlung eines Betrages von 168.000 € sowie vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten und Zinsen und zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Das hat das Urteil ferner gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags für vorläufig vollstreckbar erklärt.

Fragen hierzu

  1. Was bedeutet es, wenn ein Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt wird?

  2. Wie kann eine solche Sicherheit erbracht werden?

  3. Warum ordnet das Gericht eine vorläu...

Lösung