Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Editorial
Liebe Leser:innen,
Schön, dass Sie da sind!
Die unterliegende Partei hat die Kosten des zivilrechtlichen Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Um einen Titel über diese Kosten zu erhalten, bedarf es der Kostenfestsetzung. Aber es gibt auch die Möglichkeit, die Kosten gegen die eigene Partei oder Kosten der Zwangsvollstreckung festsetzen zu lassen. In der jetzt beginnenden Serie wird Ihnen Gabriele Waldschmidt die verschiedenen Möglichkeiten der Kostenfestsetzung näherbringen.
Sie kennen sicherlich den Spruch „Ordnung ist das halbe Leben“. Ordnung führt zu einem stressfreien Arbeiten und trägt zu einer effektiven Entlastung der Führungskräfte bei. Im Arbeitsalltag erfordert dies eine strukturierte Vorgehensweise und Disziplin. Wie und warum Sie ein gezieltes Schreibtischmanagement in Ihrem Job unterstützt, zeigt Ihnen Susanne Kowalski.
Eine Übungsklausur zur Zwangsvollstreckung von Inga Feik finden Sie am Ende dieser Ausgabe!
Herzliche Grüße
Ihre