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Betriebsprüfung: Prüfung vom Lebensunterhalt - Checkliste
Prüfung Lebensunterhalt - Checkliste
Ob ein Betrieb bzw. eine Tätigkeit prüfungswürdig ist oder nicht, entscheidet sich oftmals an den getätigten Entnahmen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG): Denn wird im Laufe eines Jahres weniger entnommen, als eigentlich für den privaten Bedarf benötigt wird, kann es zu Unstimmigkeiten führen, welche im Rahmen von Außenprüfungen gerne als Anlass für entsprechende Hinzuschätzungen genommen werden. Der Hintergrund hierbei ist, dass die Person von der betrieblichen Tätigkeit leben muss. Je höher der persönliche Lebensstandard, desto mehr Geld wird auch benötigt.
Der Prüfer erstellt im Rahmen seiner Prüfung eine sogenannte Geldverkehrsrechnung, um darzustellen, ob die monatlichen Entnahmen ausreichen, um den Lebensbedarf zu decken! Ausgangslage sind neben den entnommenen Mitteln auch die statistischen Bundeswerte, welche als Referenzwert für eine entsprechende Lebensführung herangezogen werden.
Mehr zum Thema Außenprüfung sowie weiterführende Informationen im infoCenter.