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BFH 16.01.2024 VII R 34/22, Kommentierte Nachricht

Verfahrensrecht | Pflicht einer Rechtsanwalts-GmbH zur Nutzung des beA

Eine Rechtsanwalts-GmbH, die für einen Mandanten Klage beim Finanzgericht erhebt, war vor dem nicht verpflichtet, die Klage über das sogenannte besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu erheben, sondern konnte eine Klage auch wirksam in Papierform oder Telefax übermitteln.

[i]Nutzungspflicht des beA für Rechtsanwalts-GmbH erst ab 1.8.2022Erst zum wurde für Rechtsanwaltsgesellschaften bzw. Berufsausübungsgesellschaften das beA eingerichtet und stand damit als sicherer Übermittlungsweg gemäß § 52d Satz 2 FGO zur Verfügung. Rechtsanwaltsgesellschaften sind auch nicht vom Wortlaut des § 52d Satz 1 FGO erfasst, da dieser nur für Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie für Rechtsanwälte gilt, nicht aber für Rechtsanwaltsgesellschaften. Dass zwischen Rechtsanwaltsgesellschaften und Rechtsanwälten zu differenzieren ist,...

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