Gesetzgebung | Referentenentwurf eines Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetzes (BMF)
Das BMF hat am
den
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds
auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds
(Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz – RStruktFÜG) veröffentlicht.
Geplant ist, die Altmittel des Restrukturierungsfonds (RSF) auf den
Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) zur teilweisen Tilgung des dort
aufgelaufenen Fehlbetrags zu übertragen. Darüber hinaus soll das steuerliche
Betriebsausgabenabzugsverbot für etwaige ab 2024 festzusetzende Bankenabgaben
aufgehoben werden.
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
WAAAJ-68472