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BFH Urteil v. - IV R 15/96 BStBl 1997 II S. 535

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2EStG § 16FGO § 118

1. Buchwertermittlung bei Veräußerung eines Bruchteils eines zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erworbenen Mitunternehmeranteils mittels Durchschnittsbewertung 2. Ein Erbprätendent mit möglichem Pflichtteilsanspruch, der zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten Wirtschaftsgüter aus dem Nachlaß erhält, ist steuerlich wie ein Erbe zu behandeln

Leitsatz

1. Wird der Bruchteil eines Mitunternehmeranteils veräußert, den der Veräußerer zuvor sukzessiv zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erworben hatte, so ist der Buchwert des veräußerten Teilgesellschaftsanteils im Wege einer Durchschnittsbewertung zu ermitteln.

2. Überläßt der Testamentserbe dem das Testament anfechtenden Erbprätendenten, der zugleich als Pflichtteilsberechtigter in Betracht kommt, zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten Wirtschaftsgüter aus dem Nachlaß, so ist der Empfänger steuerlich wie ein Erbe zu behandeln (Weiterführung der , BFHE 87, 387, BStBl III 1967, 175, und vom IV R 9/95, BFHE 180, 142, BStBl II 1996, 310).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 535
BFH/NV 1997 S. 376 Nr. -1
DAAAA-95918

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BFH, Urteil v. 13.02.1997 - IV R 15/96

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