1. Buchwertermittlung bei Veräußerung eines Bruchteils eines zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erworbenen Mitunternehmeranteils mittels Durchschnittsbewertung 2. Ein Erbprätendent mit möglichem Pflichtteilsanspruch, der zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten Wirtschaftsgüter aus dem Nachlaß erhält, ist steuerlich wie ein Erbe zu behandeln
Leitsatz
1. Wird der Bruchteil eines Mitunternehmeranteils veräußert, den der Veräußerer zuvor sukzessiv zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erworben hatte, so ist der Buchwert des veräußerten Teilgesellschaftsanteils im Wege einer Durchschnittsbewertung zu ermitteln.
2. Überläßt der Testamentserbe dem das Testament anfechtenden Erbprätendenten, der zugleich als Pflichtteilsberechtigter in Betracht kommt, zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten Wirtschaftsgüter aus dem Nachlaß, so ist der Empfänger steuerlich wie ein Erbe zu behandeln (Weiterführung der , BFHE 87, 387, BStBl III 1967, 175, und vom IV R 9/95, BFHE 180, 142, BStBl II 1996, 310).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 535 BFH/NV 1997 S. 376 Nr. -1 DAAAA-95918
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