Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 4 vom Seite 1

JStG 2024!

Markus Stier |
Selbständiger Berater |
Spezialist Entgeltabrechnung |
lohn-direkt-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen und Leser,

das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen. Es sieht wesentliche Maßnahmen vor, um z. B. den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen. Hervorzuheben ist die Pauschalierung von Mobilitätsbudgets nach § 40 EStG.

Die Regelung soll die lohnsteuerliche Behandlung von Mobilitätsbudgets vereinfachen. Durch die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung wird eine bürokratiearme Besteuerung ermöglicht und Anwendungshürden sowie Anwendungsvorbehalte werden überwunden. Zudem dient die Regelung dem Ziel, die bereits vorhandenen Anreize zur Förderung einer möglichst umweltverträglichen Mobilität zu erweitern. Arbeitgeber erhalten durch die neue Regelung die Möglichkeit, die Lohnsteuer auf ein Mobilitätsbudget für die außerdienstliche Nutzung von Mobilitätsleistungen in Form eines Sachbezugs oder Zuschusses bis zu einem Betrag von 2.400 € jährlich pauschal mit 25 % zu erheben, soweit das Mobilitätsbudget zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

In der aktuellen Ausgabe blicken wir im Bereich Lohnsteuer auf die neuen Lohnsteuer-Hinweise 2024, deren Änderungen Ihnen Angela Böhn vorstellt. Jörg Romanowski hat die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung im Blick und damit die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte der Lohnbuchhaltung. Prof. Dr. iur. Dr. phil. Thomas Gergen geht in seinem Beitrag auf die Personalgestellung einer Forschungs-GmbH für ihre Vermarktungsgesellschaften ein. Von Dr. Henning-Alexander Seel erfahren Sie, wann Abweichungen vom Equal-Pay-Grundsatz bei Tarifverträgen mit Leiharbeitnehmern zulässig sind.

Unsere aktuelle Ausgabe ist voller interessanter Beiträge und gibt wichtige Impulse für Ihre tägliche Arbeit. In einer der nächsten Ausgaben wird dann auch das Jahressteuergesetz 2024 für Sie aufgearbeitet.

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen.

Ihr

Markus Stier

Fundstelle(n):
Lohn und Gehalt direkt digital 4/2024 Seite 1
LAAAJ-68441