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BFH Urteil v. - VII R 39/96 BStBl 1997 II S. 522

Gesetze: AO 1977 § 37 Abs. 2AO 1977 § 46 Abs. 2 und 3AO 1977 § 282 Abs. 3ZPO § 804 Abs. 3BGB § 814

Fehlt bei der Abtretung der Eheleute zustehenden Steuererstattungsansprüche auf der Abtretungsanzeige die Unterschrift eines Ehegatten, bleibt die Abtretung des Anspruchs wirksam, der dem anderen Ehegatten zusteht

Leitsatz

Fehlt in der Abtretungsanzeige, nach der die Erstattungsansprüche von Ehegatten aus der Einkommensteuer-Veranlagung abgetreten worden sind, die Unterschrift eines Ehegatten, so wird dadurch die Wirksamkeit der Abtretung des Erstattungsanspruchs, soweit er auf den Ehegatten entfällt, der die Anzeige unterschrieben hat, nicht berührt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 522
BFH/NV 1997 S. 366 Nr. -1
FAAAA-95913

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BFH, Urteil v. 13.03.1997 - VII R 39/96

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