Klageänderung gem. § 68 FGO bei mehreren aufeinanderfolgenden Änderungsbescheiden
Leitsatz
1. Die Überleitung eines zweiten Änderungsbescheides in ein laufendes Verfahren gemäß § 68 FGO setzt voraus, daß ein vorausgegangener erster Änderungsbescheid ebenfalls Verfahrensgegenstand geworden ist.
2. Mehrere denselben Veranlagungszeitraum betreffende Änderungsbescheide können gleichzeitig zum Gegenstand des Verfahrens erklärt werden, nachträglich also auch ein durch den zweiten suspendierten ersten Änderungsbescheid (Anschluß an das , BFHE 168, 213, BStBl II 1992, 1040).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 514 BFH/NV 1997 S. 351 Nr. -1 EAAAA-95909
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