Für eine teils selbstgenutzte, teils vermietete Ferienwohnung in einem Mehrfamilienhaus ist auch für Leerstandszeiten ein Nutzungswert nach § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG anzusetzen
Leitsatz
Die Rechtsgrundsätze zur Ermittlung des Umfangs der Selbstnutzung bei teils selbstgenutzten, teils vermieteten Ferienwohnungen, die als Einfamilienhaus bewertet sind, gelten auch, wenn sich die Ferienwohnung in einem Gebäude befindet, das nicht als Einfamilienhaus bewertet ist. Der Nutzungswert einer solchen eigengenutzten Ferienwohnung ist für den Zeitraum der Selbstnutzung (einschließlich der Leerstandszeiten) gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG durch Überschußrechnung zu ermitteln.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 496 BFH/NV 1997 S. 299 Nr. -1 CAAAA-95901