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BFH 03.05.2024 XI B 73/23, StuB 11/2024 S. 446

Umsatzsteuer | Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer; keine einheitliche Leistung mehrerer Unternehmer

(1) Leistungen Dritter, die umsatzsteuerrechtlich als eigenständige Leistungen neben dem steuerfreien Umsatz zu betrachten sind, sind nicht gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei. (2) Dies gilt auch für den Fall, dass die grundstücks- oder erbbaurechtsübertragende Person und die bauwerkserrichtende Person personell verflochten sind (Bezug: § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG; § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG).

Praxishinweise

Außerhalb des Bestehens einer Organschaft gilt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH der Grundsatz, dass es Nebenleistungen Dritter nicht gibt (vgl. , NWB YAAAH-95942, BStBl 2022 II S. 131, Rz. 40; vom - V R 36/20, NWB PAAAJ-26586, BFHE 277 S. 508, Rz. 41; (AdV), NWB GAAAJ-54213, BFH/NV 2024 S. 179, Rz. 23).

– jh –

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