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SV-Beiträge | Beitragsnachforderungen nach Beendigung des Insolvenzverfahrens
Soweit vom Insolvenzverwalter aufgrund fehlerhafter Berechnung Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig entrichtet worden sind, können sie nach Beendigung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber (Insolvenzschuldner) festgesetzt werden.
Vom Gericht nicht zu klären war weder, ob die ausstehenden Beiträge nach Vollzug der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren überhaupt gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber durchsetzbar waren, noch ob insoweit eine persönliche Haftung des Insolvenzverwalters infrage kam. Dies ist erst im Anschluss an dieses Verfahren zu prüfen.