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LAG Düsseldorf 21.05.2024 3 SLa 224/24, NWB 23/2024 S. 1566

Arbeitsverhältnis | Weisungsrecht des Arbeitgebers

Ein Arbeitgeber ist aufgrund seines Weisungsrechts berechtigt, Rot als Farbe für Arbeitsschutzhosen vorzuschreiben.

Anmerkung:

Bei der Arbeitgeberin, einem Industriebetrieb, gibt es eine Kleiderordnung. Danach stellt die Arbeitgeberin für alle betrieblichen Tätigkeiten in Montage, Produktion und Logistik funktionelle Arbeitskleidung zur Verfügung. Dazu gehören u. a. rote Arbeitsschutzhosen, die in den genannten Bereichen zu tragen sind. Nachdem der klagende Arbeitnehmer im November 2023 auch nach zwei Abmahnungen in schwarzer Arbeitshose erschien, kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis ordentlich fristgerech, wodurch das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Da das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nur in der Sozialsphäre betroffen war, genügten sachliche Gründe für die...

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