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FG Münster 29.11.2023 13 K 986/21 G, Kommentierte Nachricht

Gewerbesteuer | Einheitlicher Gewerbebetrieb bei der Gewerbesteuer

Ein Unternehmen zur Planung und Projektierung von Gewächshäusern sowie eine Pflanzenzucht bilden keinen einheitlichen Gewerbebetrieb, sondern stellen zwei selbständige Gewerbebetriebe dar. Dies hat zur Folge, dass der Verlust des einen Betriebs nicht mit dem Gewinn des anderen Betriebs verrechnet werden kann.

Der Kläger unterhielt seit September 2013 unter der Firma „X“ einen Betrieb zur Planung und Projektierung von Gewächshäusern. Seit November 2013 betrieb er unter der Firma „Y“ eine Pflanzenzucht im Bereich seltener ausländischer Pflanzen. Die Pflanzenzucht verursachte in den Streitjahren 2014 und 2015 Verluste, während der Gewächshausbereich Gewinne erwirtschaftete.

[i]Unterschiedliche Einkunftsarten und KundenDas Finanzgericht ließ eine Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen nicht zu. Denn „X“ und „Y“ bilde...

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Einheitlicher Gewerbebetrieb bei der Gewerbesteuer

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