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Gewerbesteuer | Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Mietminderung aufgrund freiwilliger Übernahme von Genossenschaftsanteilen
Eine Wohnungsgenossenschaft, die ihren Mietern eine Mietminderung anbietet, wenn diese freiwillig Genossenschaftsanteile übernehmen, muss den Mietnachlass nicht als Vergütung für Fremdkapital gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG hinzurechnen. Denn die Genossenschaftsanteile stellen Eigenkapital dar, sodass die Mietminderung keine Vergütung für Fremdkapital ist.
[i]Für freiwillige Geschäftsanteile wurde Mietminderung gewährtDie Klägerin war eine Wohnungsgenossenschaft, die ihren Mietern anbot, freiwillig unverzinsliche Genossenschaftsanteile (d. h. ohne Dividende) zu übernehmen. Im Gegenzug sagte sie den Mietern eine Mietminderung in einem bestimmten Umfang zu. Das Finanzamt sah in der Mietminderung eine Vergütung für Fremdkapital in Gestalt des Genossenschaftskapitals.
Das Finanzgericht widersprach dem Finanzamt. Denn das Kapital, das durch die Zeichnung freiwilliger...