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Steuerliche Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen eingeschränkt?
Der erstmals eine eindeutige höchstrichterliche Klarstellung zur steuerrechtlichen Behandlung von Erlösen aus Mitarbeiterbeteiligungen und zur Zuordnung zu den unterschiedlichen Einkunftsarten vorgenommen (, NWB YAAAJ-60311). Diese Thematik ist besonders relevant, da Unternehmen vermehrt Mitarbeiterbeteiligungen als Instrument der Mitarbeiterförderung und -motivation einsetzen. Durch die Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Unternehmens entsteht nicht nur eine engere Bindung zum Arbeitgeber, sondern auch ein finanzieller Anreiz, der zur Steigerung der Unternehmensleistung beitragen kann. Neben der Analyse und der Einordnung der Entscheidung soll es in dem Beitrag insbesondere um die Darstellung der Möglichkeiten und Folgen für die Gestaltungsberatung bei Implementierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen gehen.
Sachverhalt
In dem vorliegenden Rechtsstreit hatte der für Lohnsteuer zuständige VI. Senat des BFH über die steuerrechtliche Fragestellung zur Klassifizierung des Erlöses aus dem Verkauf von Mitarbeiterbeteiligungen als Arbeitslohn zu entscheiden.
Der Kläger, ein leitende...