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CSDDD | Zustimmung auf Ebene des Rats der Europäischen Union
Am stimmte der Rat der Europäischen Union einem Kompromisstext zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu, nachdem bereits das Europäische Parlament ebenfalls am zugestimmt hatte. Bevor der Kompromisstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann, muss er noch von den Präsidenten beider EU-Institutionen unterzeichnet werden. Anschließend müssen die EU-Mitgliedstaaten die CSDDD innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Die CSDDD wird zu einer Überarbeitung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) führen.
Die Anwendung der CSDDD insbesondere für EU-Unternehmen wird schrittweise eingeführt:
3 Jahre nach Inkrafttreten der CSDDD: Anwendung auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigte und einem weltweiten Nettoumsatz > 1.500 Millionen