Online-Nachricht - Freitag, 21.06.2024

Geldwäschebekämpfung | Rat nimmt Paket von Vorschriften an (Rat der Europäischen Union)

Der Rat der Europäischen Union hat am ein Paket von neuen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche angenommen, um u.a. das EU-Finanzsystem vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen. Eingeführt wird u.a. eine Bargeldobergrenze von 10.000 €, die in drei Jahren gelten soll.

Hintergrund: Die EU-Kommission hat am ihr Paket mit Gesetzgebungsvorschlägen zur Stärkung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 21.7.2021). Das Paket besteht aus:

  • einer Verordnung zur Errichtung der neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA), die befugt sein wird, Sanktionen und Geldstrafen zu verhängen

  • einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Geldtransfers, die darauf abzielt, Kryptowertetransfers transparenter und vollständig rückverfolgbar zu machen (die Verordnung wurde im Mai 2023 angenommen)

  • einer Verordnung über die Verpflichtungen des privaten Sektors zur Bekämpfung der Geldwäsche

  • einer Richtlinie über die Mechanismen zur Bekämpfung der Geldwäsche auf nationaler Ebene.

Darüber hinaus hat die Kommission am einen Vorschlag für eine Richtlinie über die zentrale Zugangsstelle vorgelegt.

Hierzu führt der Rat der Europäischen Union weiter aus:

Durch das neue Paket werden alle für den Privatsektor geltenden Vorschriften in eine neue, unmittelbar geltende Verordnung überführt. Gleichzeitig wird mit einer Richtlinie die Organisation der für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen nationalen Behörden geregelt.

Mit der Verordnung werden erstmals EU-weit die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche umfassend harmonisiert und somit Schlupflöcher für Betrüger geschlossen.

Die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche werden auf neue Verpflichtete ausgeweitet, wie etwa auf den Großteil des Kryptosektors, auf Händler von Luxusgütern sowie auf Fußballvereine und -agenten. In der Verordnung werden u. a. auch strengere Sorgfaltspflichten, Regelungen zum wirtschaftlichen Eigentum und eine Obergrenze von 10.000 € für Barzahlungen festgelegt.

Mit der Richtlinie wird die Organisation der nationalen Systeme zur Bekämpfung der Geldwäsche verbessert, indem klare Regeln für die Zusammenarbeit der zentralen Meldestellen (nationale Stellen, die Informationen über verdächtige oder ungewöhnliche Finanztätigkeiten in den Mitgliedstaaten erheben) und der Aufsichtsbehörden festgelegt werden.

Mit dem Paket wird eine neue europäische Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism – AMLA) errichtet, die direkte und indirekte Aufsichtsbefugnisse über Verpflichtete aus dem Finanzsektor, die ein hohes Risiko aufweisen, haben wird.

Angesichts des grenzübergreifenden Charakters der Finanzkriminalität wird die neue Behörde die Effizienz des Rahmens für Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung steigern, indem ein integrierter Mechanismus mit den nationalen Aufsichtsbehörden geschaffen wird, um zu gewährleisten, dass die Verpflichteten ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor erfüllen. Die AMLA wird ferner eine unterstützende Rolle in Bezug auf den Nichtbankensektor haben und die zentralen Meldestellen koordinieren und unterstützen.

Zusätzlich zu den Aufsichtsbefugnissen wird die Behörde bei schweren, systematischen oder wiederholten Verstößen gegen unmittelbar geltende Anforderungen Geldbußen gegen die ausgewählten Verpflichteten verhängen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Die neue Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche schreibt ferner vor, dass die EU-Mitgliedstaaten Informationen aus zentralen Bankkontenregistern, die Daten darüber enthalten, wer wo welche Bankkonten unterhält, über eine zentrale Zugangsstelle zur Verfügung stellen. Da durch die Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche nur die zentralen Meldestellen Zugang zur zentralen Zugangsstelle erhalten werden, hat der Rat heute eine gesonderte Richtlinie angenommen, um zu gewährleisten, dass die nationalen Strafverfolgungsbehörden über die zentrale Zugangsstelle Zugang zu diesen Registern haben. Mit dieser Richtlinie wird außerdem ein einheitliches Format für Kontosauszüge eingeführt. Ein solcher direkter Zugang der Banken zu einheitlichen Formaten und deren Verwendung ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Straftaten und bei den Bemühungen, Erträge aus Straftaten aufzuspüren und einzuziehen.

Hinweis:

Dies ist der letzte Schritt des Annahmeverfahrens. Der Texte werden nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Die Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche wird drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten anwendbar. Für einige Teile der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre, für andere drei Jahre Zeit zur Umsetzung.

Die AMLA wird ihren Sitz in Frankfurt haben und Mitte 2025 ihre Tätigkeit aufnehmen.

Die einschlägigen Verordnungen sind auf der Homepage des Rates der Europäischen Union veröffentlicht.

Quelle: Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung v. (il)

Nachricht aktualisiert am , 14:00 Uhr: Das EU-Geldwäschepaket ist am im EU-Amtsblatt (EU-Abl. L v. 19.6.2024) veröffentlicht worden .

Fundstelle(n):
GAAAJ-68019