Vermögenswirksame Leistungen | Anwendung des 5. VermBG (BMF)
Das BMF hat zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5.
VermBG) ab dem unter Berücksichtigung der jüngsten gesetzlichen
Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz i.V.m. der Verordnung zur
Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (Fünftes
Vermögensbildungsgesetz-Durchführungsverordnung Stellung genommen (
:005).
Das Schreiben ersetzt ab dem die (BStBl 2017 I S. 1626) und v. (BStBl 2018 I S. 630).
Es ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: (il)
Fundstelle(n):
CAAAJ-68016