Die Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftender ist ermessenswidrig, wenn er den Lohnsteuerabzug im Beitrittsgebiet im zweiten Halbjahr 1990 objektiv in Übereinstimmung mit den für die Zeit ab ergangenen Arbeitshinweisen des Ministeriums der Finanzen der DDR vorgenommen hat
Leitsatz
Führt der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug im Beitrittsgebiet im zweiten Halbjahr 1990 in Übereinstimmung mit den für die Zeit ab ergangenen Arbeitshinweisen des Ministeriums der Finanzen der DDR durch, ist seine Haftungsinanspruchnahme ungeachtet dessen ermessenswidrig, daß die Arbeitshinweise erst im BStBl I vom veröffentlicht worden sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 413 BFH/NV 1997 S. 258 Nr. -1 UAAAA-95866
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