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Praxishinweise zur Umsetzung der E-Rechnung
Die E-Rechnung als Katalysator für die Digitalisierung und Automatisierung im Unternehmen
Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr steht kurz bevor, sodass Papier- oder PDF-Rechnungen alsbald der Vergangenheit angehören werden. Die E-Rechnung ist zukünftig damit zwingend als standardisiertes Datenformat (basierend auf der Norm EN 16931) auszustellen, zu übermitteln und zu empfangen. EDI-Rechnungen oder hybride Rechnungsformate (z. B. ZUGFeRD) werden jedoch weiterhin zulässig bleiben, sofern diese mit der Norm EN 16931 kompatibel sind. Die Umstellung auf die E-Rechnung betrifft im Inland ansässige Unternehmen, die steuerpflichtige sowie nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG steuerfreie B2B-Leistungen und inländische § 13b UStG-Umsätze erbringen oder in Anspruch nehmen. Auch Leistungen von Kleinunternehmern können betroffen sein. Ausgenommen sind hingegen Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise.
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I. Die E-Rechnung kommt
1. Einführung der E-Rechnungspflicht
[i]Grambeck, NWB 19/2024 S. 1324Im B2G-Leistungsverkehr ist der elektronische Rechnungsaustausch bereits seit einigen Jahren erfolgreich implementiert. Im B2B-Leistungsverkehr gehören Papierrechnungen oder Rechnungen, die als PDF-Datei per E-Mail versandt werden, bald...