Steuerrecht aktuell 1/2024
2024
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F. Umsatzsteuer
I. Verwaltungsanweisungen
1. Umsatzsteuer; Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)
(Thomas Lorenz)
a) Hintergrund
Durch Art. 12 Nr. 2 i. V. m. Art. 18 Abs. 4 des Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen v. (BGBl 2022 I S. 1838) wurde mit Wirkung zum § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG neu gefasst und die bestehende Vorschrift zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge) auf die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 BEHG ausgeweitet. Die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf die Emissionszertifikate nach § 3 Nr. 2 BEHG ist mit Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1778 des Rates v. (ABl. L 360 v. S. 117) genehmigt worden. Die Regelungen sind auf Umsätze aus der Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 BEHG anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden. Die Änderung hat zur Folge, dass bei nach dem ausgeführten Übertragungen von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 BEHG an Unternehmer der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz UStG). Die Übertragung von Emissionszertifikaten s...