Steuerrecht aktuell 1/2024
2024
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D. Körperschaftsteuer
I. Verwaltungsanweisungen
1. Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Behandlung sog. Familiengenossenschaften; modellhafte Gestaltung
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt, Schreiben v. - 42 - S 2702 – 3, NWB RAAAJ-54902
(Julian Stettner)
a) Hintergrund
Die rechtliche Anerkennung einer Genossenschaft erfolgt durch Eintragung in das Genossenschaftsregister. Hierzu bedarf es nach § 1 GenG der Nennung des Zwecks in der Satzung der Gesellschaft. Der Zweck der Genossenschaft setzt einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb voraus. Dieser kann sowohl auf die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft sowie der sozialen oder kulturellen Belange der Mitglieder ausgerichtet sein (BT-Drucks. 16/1025 S. 80). Entscheidend für die Erfüllung des Förderziels ist, dass die Leistungen der Genossenschaft im Sinne der Mitglieder ausgeführt werden und in diesem Zusammenhang dem satzungsmäßigen Zweck entsprechen. Die Förderung muss stets über das Beteiligungsverhältnis begründet sein, d. h., das Mitglied muss geschäftlich mit der Genossenschaft in Kontakt stehen.
Das gesellschaftsrechtliche Wesen der Genossenschaft ist dem Grunde nach einheitlich gesetzlich vorgeschrieben. Die Voraussetzungen der g...