Steuerrecht aktuell 1/2024
2024
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B. Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer
(Pia Müller)
I. Hintergrund
Die Ermittlung der Grundsteuer nach dem aktuellen System (bis ) erfolgt durch die Verwendung von Einheitswerten. Die Wertverhältnisse im Rahmen der Einheitsbewertung beruhen auf Feststellungen zum in den „alten“ Bundesländern und West-Berlin sowie in den „neuen“ Bundesländern zum . Die ursprüngliche Vorgabe, alle sechs Jahre eine erneute Hauptfeststellung durchzuführen, wurde aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes zunächst kurzfristig und später dauerhaft ausgesetzt. Gleichwohl kann der hohe Verwaltungsaufwand das jahrzehntelange Hinausschieben einer neuen Hauptfeststellung nicht rechtfertigen. Schlussendlich stellte das BVerfG mit Urteil v. - 1 BvL 11/14 (BVerfGE 148 S. 147, NWB MAAAG-80435) eine Unvereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG und damit eine gravierende Ungleichbehandlung, insbesondere bei der Bewertung von Grundvermögen für die „alten“ Bundesländer fest, wobei dies ebenso für die „neuen“ Bundesländer gilt, da die Wertverhältnisse auf einen noch früheren Zeitpunkt, den , abstellen. In diesem Zusammenhang wurde die Frist für eine Neuregelung auf den fest...