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Einkommensteuerliche Aspekte der Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer unter besonderer Berücksichtigung der E-Mobilität
Wird einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber im Rahmen seines Dienstverhältnisses ein Kfz kostenlos oder verbilligt überlassen, welches der Arbeitnehmer auch für private Zwecke und/oder für seine Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte nutzen darf, sieht das Einkommensteuergesetz gem. § 8 Abs. 2 Satz 2-5 EStG die Versteuerung eines lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteils vor. Dies gilt sowohl für Kfz, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, als auch für solche, die der Arbeitgeber geleast hat. Außerdem ist diese Regelung auch bei der Überlassung von E-Scootern, E-Tretrollern und E-Bikes anzuwenden, insoweit die genannten Verkehrsmittel verkehrsrechtlich als Kfz einzuordnen sind, was an der Versicherungs- und Kennzeichenpflicht erkennbar ist.
Kernaussagen
Für die Ermittlung der Höhe des geldwerten Vorteils sieht das Einkommensteuergesetz grds. zwei Möglichkeiten vor, die Listenpreis-Methode und die Fahrtenbuch-Methode.
Auf Grundlage des Bruttolistenpreises des überlassenen Kfz wird ein pauschaler Nutzungswert ermittelt, auf dessen Basis der geldwerte Vorteil bestimmt wird.
Bei der Ermittlung des pauschalen Nutzungswerts kann ein geminderter Bruttolistenpreis zum Ansatz kommen, e...