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Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung
Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen (BMJ, PM v. ). Zukünftig sollen Notare sowie andere Urkundsstellen (z. B. Nachlassgerichte) öffentliche Urkunden unmittelbar elektronisch errichten können.
[i]Ziel ist eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung von DokumentenDie Neuregelung sieht vor, dass die Niederschrift über eine Beurkundung zukünftig auch als elektronisches Dokument erstellt werden kann, das von den Beteiligten zu signieren ist. Sie können das Dokument durch eigenhändige Unterschrift auf einem elektronischen Hilfsmittel (Unterschriftenpad, Tablet), die in der Niederschrift wiedergegeben wird, oder durch ihre qualifizierte elektronische Signatur signieren. Geschützt wird die elektronische Niederschrift durch die abschließende qualifizierte elektronische Signatur der Urkundsperson. Auch für sonstige Beurkundungen werden die Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente ausgeweitet. Durch das Gesetz sollen möglichst weitreichend die Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung der im Beurkundungsverfahren errichteten Dokumente geschaffen werden. Die Errichtung öffentlicher Urkunden in P...