Annahme eines aus den Mitgliedern einer Freiwilligen Feuerwehr bestehenden nichtrechtsfähigen Vereins und Zurechnung der anläßlich eines Festes ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit
Leitsatz
1. Der Charakter der Freiwilligen Feuerwehr als öffentliche Einrichtung ihrer nordrhein-westfälischen Trägergemeinde schließt es nicht aus, daß ihre Mitglieder einen nichtrechtsfähigen Verein bilden.
2. Einem solchen Verein ist die anläßlich eines Festes der Freiwilligen Feuerwehr ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit zuzurechnen, wenn die Tätigkeit finanziell nicht über den Gemeindehaushalt, sondern über eine Kameradschaftskasse abgewickelt wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 361 BFH/NV 1997 S. 234 Nr. -1 IAAAA-95844
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