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Kurzfassung zum Beitrag von Gergen, NWB-EV 6/2024 S. 180

Alleintragung der Steuerschuld für sich und den Anteil des Ehepartners

Professor Dr. Dr. Thomas Gergen

Verkauft ein Ehepartner Wertpapiere und erzielt daraus einen steuerpflichtigen Gewinn (§ 17 EStG), zu dem die Eheleute im betroffenen Steuerjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, wobei ein Ehepartner gänzlich die Steuernachzahlung entrichtet, d. h. er trägt seinen und den Anteil des anderen Ehepartners, dann erhebt sich die Frage, ob die Erfüllung des letztgenannten Anteils eine Schenkung zugunsten des anderen Ehepartners darstellt.

Das zentrale Merkmal des Vorliegens einer Unentgeltlichkeit bei einer möglichen Schenkung nach § 516 Abs. 1 BGB richtet sich allein nach dem schuldrechtlichen Geschäft. Professor Dr. Dr. Thomas Gergen beleuchtet, worin dieses besteht.

Kernaussagen

  • Art. 6 Abs. 1 GG und die Unterhaltsregelungen der §§ 1360 ff. BGB gewähren Eheleuten eine Gestaltungsfreiheit bei der Definition und Ausgestaltung ihrer Unterhaltsverpflichtungen, die nicht pro Zeiteinheit/Jahr anfallen, sondern wegen der zeitlich unbegrenzt geschlossenen Ehe zeitversetzt erbracht werden dürfen.

  • Daher darf ein Ehepartner auch die Steuerschuld des anderen Ehepartners bei Zusammenveranlagung tragen, ohne wie hier vorliegend eine unentgeltliche Leistung (Schen...

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