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Die Güterstandsschaukel
Der nachvollziehbare Wunsch vieler Ehepaare und Lebenspartner, das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen schon zu Lebzeiten gleichmäßig untereinander aufzuteilen, kann durch ehevertragliche Vereinbarungen und den dadurch ausgelösten Zugewinnausgleich erreicht werden. Dabei sind nicht nur zivil- und familienrechtlich die Vermögensverhältnisse und Wünsche der Ehegatten zu berücksichtigen, sondern es sollten auch im Rahmen der einzelnen Schritte jeweils die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigt werden.
Kernaussagen
Im Ehegüterrecht besteht der Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 1408 BGB), welcher weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.
Die Güterstandsschaukel ist eine von der Rechtsprechung seit Jahren anerkannte Möglichkeit zur Übertragung von Vermögenswerten zwischen Ehegatten. Durch ehevertraglichen Güterstandswechsel während bestehender Ehe wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet und es entsteht zugunsten eines Ehegatten ein Zugewinnausgleichsanspruch. Die Gestaltung ist insbesondere bei ungleicher Vermögensverteilung der Ehegatten interessant, vor allem auch im Hinblick auf künft...