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Erbschaft- und Schenkungsteuer | Unionsrechtswidrigkeit der Beschränkung des Steuerklassenprivilegs auf Familienstiftungen mit Sitz im Inland (FG)
Eine Liechtensteinische Familienstiftung („Klägerin“) klagte gegen die Festsetzung der Schenkungsteuer unter Anwendung von Steuerklasse III.
Sachverhalt (auszugsweise)
Die Klägerin ist eine rechtsfähige Stiftung nach liechtensteinischem Recht mit Sitz und Geschäftsleitung in Liechtenstein. Stiftungszweck ist die Förderung und Unterstützung der gemeinsamen Abkömmlinge der Stifterin und ihres verstorbenen Ehemanns. Die Stifterin wohnt in Deutschland und hat mit Errichtung des Stiftungsgeschäfts jede Einflussmöglichkeit auf das übertragene Vermögen verloren.
Nach Anzeige des Vorgangs setzte das beklagte Finanzamt mit Bescheid vom die Steuer unter Anwendung von Steuerklasse III fest. Gegen die Einspruchsentscheidung des Beklagten erhob die Klägerin Klage unter Berufung auf die Unionsre...