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Verbraucherpreisindex (VPI)
Messgröße für Preisveränderungen aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland zu Konsumzwecken kaufen. Die Preisveränderung gegenüber dem Vorjahresmonat bzw. dem Vorjahr ergibt sich aus dem Vergleich des aktuellen Indexstandes mit dem Indexstand des Vorjahres oder -monats und bildet die Teuerungs- bzw. Inflationsrate ab.
Die Inflationsrate wird anhand folgender Formel ermittelt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Inflationsrate = | (VPI aktuell-VPI alt) | × 100 |
VPI alt |
Der VPI wird aufgrund sich ändernder Verbrauchsgewohnheiten i. d. R. alle fünf Jahre überarbeitet und methodischen Anpassungen unterworfen – zuletzt im Jahr 2023 – und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Hierbei erfolgte eine Umstellung vom Basisjahr 2015 auf das Basisjahr 2020.
Durch Preissteigerungen verlieren laufende Betriebsrenten an Wert. Um den Betriebsrentner vor einem schleichenden Verfall seiner Rentenleistungen zu schützen, sieht das Betriebsrentengesetz in § 16 eine Anpassungsprüfungspflicht (Anpassung) im Hinblick auf laufende Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung vor. Danach hat der Arbeitgeber alle drei Jahre zu prüfen, ob die betrieblichen Versorgungsleistungen seit Rentenbeginn einem von ihm auszugleichenden Kaufkraftverlust un...