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Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR)
Anhand des Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) vom (BGBl. I S. 154) sollen sich Bürgerinnen und Bürger mittels einer Säulenübergreifende Renteninformation online über ihren Stand aus der gesetzlichen (gesetzliche Rentenversicherung), betrieblichen (betriebliche Altersversorgung) und privaten Eigenvorsorge bzw. Altersvorsorge (Altersvorsorgevertrag, Basisrentenvertrag) informieren können.
Das Gesetz Digitale Rentenübersicht beinhaltet in Artikel 1 das Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz – RentÜG) vom (BGBl. I S. 154), das am in Kraft trat. Danach wird gem. § 3 RentÜG unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund eine neue Organisationseinheit geschaffen, die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR), die ein elektronisches Portal entwickeln und betreiben soll, über das die Digitale Rentenübersicht abgerufen werden kann.
Ende des Jahres 2022 startete die Pilotphase der Digitalen Rentenüb...