Gesetzgebung | Digitale-Dienste-Gesetz in Kraft getreten (Bundesregierung)
Das Digitale-Dienste-Gesetz ist am in Kraft getreten. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.
Hintergrund: Digitale Dienste, wie beispielsweise die von Online-Kaufhäusern oder Suchmaschinen, müssen vertrauenswürdig sein – ihre Produkte sicher, ihre Inhalte legal. Europaweit gibt es dafür einen einheitlichen Rechtsrahmen, den Digital Services Act (DSA). Der DSA verpflichtet Anbieter digitaler Dienste, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen müssen den DSA bereits seit dem einhalten. Das überwacht die EU-Kommission. Für alle anderen Betreiber gilt der DSA seit dem . Die Einhaltung der Regeln, kontrolliert in Deutschland vor allem die Bundesnetzagentur. Grundlage dafür ist das Digitale-Dienste-Gesetz, das am vom Kabinett beschlossenen wurde. Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetz am zugestimmt. Schlussendlich billigte der Bundesrat das Gesetz am .
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Das Digitale-Dienste-Gesetz schafft die Voraussetzungen, damit auch deutsche Behörden den DSA bei den Unternehmen durchsetzen können, die der deutschen Aufsicht unterliegen. Diese Aufgabe übernimmt eine unabhängige Koordinierungsstelle für digitale Dienste innerhalb der Bundesnetzagentur. Sie achtet darauf, dass die Vorgaben des DSA eingehalten werden und ist auch für die zugehörigen Bußgeldverfahren bei Regelverstößen zuständig. Nutzer können Beschwerden direkt an die Behörde richten. Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass die Koordinierungsstelle ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten soll.
Die Bundesnetzagentur sorgt auch für Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und -Suchmaschinen. Der DSA macht zudem Vorgaben für Werbung auf Online-Plattformen: Bestimmte personenbezogene Daten dürfen nicht für kommerzielle Werbung verwendet werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit setzt hier die europäischen Regeln durch. Den Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum überwacht die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.
Das Bundeskriminalamt (BKA) nimmt Meldungen bei Verdacht auf Straftaten im Netz entgegen und geht strafbaren Inhalten nach. Auf Initiative des Deutschen Bundestags soll die Bundesregierung jedes Jahr einen Bericht über Art und Anzahl entsprechender Meldungen beim BKA vorlegen – erstmals zum .
Das Digitale-Dienste-Gesetz ist am in Kraft getreten. Damit gelten das Telemediengesetz sowie der überwiegende Teil des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nicht mehr. Die bestehenden Vorgaben sind nun unmittelbar durch den DSA oder durch das Digitale-Dienste-Gesetz geregelt.
Quelle: BGBl. 2024 I Nr. 149 v. sowie Bundesregierung online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
KAAAJ-67640