Abzug von Strafverteidigungskosten als Werbungskosten: Überlagerung des beruflichen Veranlassungszusammenhangs bei Untreue
– Relevanz des Tatvorwurfs bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Leitsatz
Die Versagung des Abzugs von Strafverteidigungskosten eines angestellten Geschäftsführers als nachträgliche Werbungskosten
aufgrund eines überlagernden privaten Veranlassungszusammenhangs kann nicht allein auf den erhobenen Tatvorwurf der Untreue
gestützt werden, wenn das deswegen geführte und sodann eingestellte Ermittlungsverfahren keine hinreichenden Anhaltspunkte
für eine vorsätzliche Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht ergeben hat (entgegen , EFG 2014, 1662).
Fundstelle(n): BB 2024 S. 1109 Nr. 20 GStB 2024 S. 370 Nr. 10 BAAAJ-67617
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 22.03.2024 - 3 K 2389/21 E
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