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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 3 K 2389/21 E

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Abzug von Strafverteidigungskosten als Werbungskosten: Überlagerung des beruflichen Veranlassungszusammenhangs bei Untreue – Relevanz des Tatvorwurfs bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Leitsatz

Die Versagung des Abzugs von Strafverteidigungskosten eines angestellten Geschäftsführers als nachträgliche Werbungskosten aufgrund eines überlagernden privaten Veranlassungszusammenhangs kann nicht allein auf den erhobenen Tatvorwurf der Untreue gestützt werden, wenn das deswegen geführte und sodann eingestellte Ermittlungsverfahren keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht ergeben hat (entgegen , EFG 2014, 1662).

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 1109 Nr. 20
BAAAJ-67617

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 22.03.2024 - 3 K 2389/21 E

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