Auswirkung des besonderen organschaftlichen Ausgleichspostens nach § 14 Abs. 4 Satz 1 KStG a.F. auf das steuerbilanzielle
Eigenkapital und den ausschüttbaren Gewinn i.S.d. § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG
Leitsatz
Für Zwecke des § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG ist durch § 14 Abs. 4 Satz 1 KStG a.F. vorgegeben, dass ein aufgrund einer Minderabführung
in organschaftlicher Zeit gebildeter besonderer aktiver Ausgleichsposten das Eigenkapital des Organträgers lt. dessen Steuerbilanz
beeinflusst und sowohl dessen ausschüttbaren Gewinn als auch das steuerliche Einlagenkonto erhöht.
Fundstelle(n): BB 2024 S. 1646 Nr. 28 BB 2024 S. 1650 Nr. 28 NAAAJ-67613
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