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BFH Urteil v. - V R 133/93 BStBl 1997 II S. 335

Gesetze: UStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG 1991 § 3 Abs. 9

Brachlegung von Ackerflächen nach Fördergesetz (DDR) vom ist nicht steuerbar

Leitsatz

Die Brachlegung von Ackerflächen nach dem Fördergesetz vom (GBl DDR I Nr. 42, 633) ist keine umsatzsteuerbare Leistung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 335
BFH/NV 1997 S. 278 Nr. -1
VAAAA-95831

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BFH, Urteil v. 30.01.1997 - V R 133/93

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